Brasilien gehört neben Mexiko und Chile zu einem den größten Ausstellern von E-Invoice in Lateinamerika. Aber auch weltweit ist es Vorreiter bei der Einführung des Modells. Denn bereits 2005 hat das Land die Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtend eingeführt, die seitdem den Behörden nicht nur eine genauere Kontrolle der finanziellen Transaktionen ermöglicht, sondern auch zur Bekämpfung des Steuerbetruges eingesetzt wird.

In Brasilien sind bereits alle Steuerzahler zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Je nach Art des zur Abrechnung stehenden Objektes existieren verschiedene Rechnungsformate, z.B. für den Transport – CT-e, für die Dienstleistungen – NFS-e, für die Waren – NF-e, für die Stromversorgung – NF3e etc. Diese Dokumente müssen nach dem brasilianischen Steuerrecht fünf Jahre elektronisch archiviert werden.

Das Besondere ist dabei, dass die Unternehmen bereits vor dem Produktversand (für NF-e und CT-e) die Ware bei der zuständigen Steuerbehörde deklarieren müssen, um dafür einen Autorisierungscode zu erhalten, der dann auf der E-Rechnung sichtbar aufgedruckt werden muss. Außerdem wird eine menschenlesbare PDF-Version davon benötigt, die als Begleitdokument für den Warenversand dienen soll. Im Anschluss muss noch der Warenempfänger der Steuerbehörde den Erhalt der Ware bestätigen. Eine Besonderheit gibt es bei Dienstleistungen: Anders als bei Waren übernimmt hier die jeweilige Gemeinde (Prefeitura) die steuerliche Kontrolle.

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