EDI Center GmbH
Gutenbergstr. 15
86356 Neusäß
Germany

Die EDICENTER-Nutzungsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend „Abonnenten“) werden nicht anerkannt, es sei denn, die EDI Center GmbH (nachfolgend „das EDICENTER“) stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

1.2. Alle Vereinbarungen und Änderungen von Vereinbarungen, die zwischen dem EDICENTER und dem Abonnenten getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

1.3. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 I BGB.

2. Leistungsumfang; Dienstleistung

2.1. Das EDICENTER stellt seinen Abonnenten die Möglichkeit zur Konvertierung und zur Übermittlung von EDI-Nachrichten zwischen dem Abonnenten und seinen Kunden/Lieferanten („EDI-Partner“) im normalen Geschäftsbetrieb sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie z.B. die Digitale Signatur für EDI-Rechnungen zur Verfügung (nachfolgend „Dienstleistung“). Diese Dienstleistung wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen erbracht, die der Abonnent mit Vertragsabschluss und/oder Nutzung anerkennt.

2.2. Das EDICENTER sichert seinen Abonnenten eine Ausfallsicherheit von 99,5% im Jahresdurchschnitt zu.

2.3. Dem Abonnenten ist bekannt, dass das EDICENTER die EDI-Daten wie z.B. EDI-Nachrichten und EDI-Rechnungen für 10 Kalendertage im Kurzzeitarchiv speichert. Danach werden die Daten in dem Umfang gelöscht, in dem die Speicherung nicht in Absprache mit dem Abonnenten länger benötigt wird, insbesondere zur Fehlerbehebung.

2.4. Der Abonnent ist verpflichtet, die für den Zugang zu Dienstleistungen und deren Nutzung erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen (insbesondere Computer, Internetzugang, Standardsoftware wie Browser und E-Mail-Client). Die hierfür anfallenden Kosten Dritter hat der Abonnent gegenüber den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen selbst zu tragen.

2.5. Folgende Leistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten:

  • Individuelle Beratungsleistungen;
  • Änderungen von individuell für den Abonnenten erstellten Mappings;
  • Behebung von Störungen, die der Abonnent verursacht hat, z.B. durch Übertragen fehlerhafter Daten;
  • Tests und Datenprüfungen, die der Abonnent beim EDICENTER in Auftrag gegeben hat;
  • Änderung von Verbindungsparametern zwischen Abonnent und dem EDICENTER, sofern nicht vom EDICENTER veranlasst (z.B.: neue Email-Adresse, neue IP-Adresse, anderer Dateiname etc.)
  • Übermittlung von Daten an eine X.400-Adresse außerhalb der Telebox 400 (Gateway)
  • Austausch von Daten mit der eXite-Mailbox (Anbieter editel, Österreich)
  • Austausch von Daten mit OpenText von GXS und/oder anderen VANs
  • weitere ausdrücklich als kostenpflichtig ausgewiesene Leistungen Dritter

3. Software

3.1. Das EDICENTER überträgt dem Abonnenten mit Bezahlung des im Lizenzschein ausgewiesenen Entgelts das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit der Dienstleistung beschränkte, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software (nachfolgend „Software“, z.B. EDI-Connector) im in diesem Vertrag und dem Lizenzschein eingeräumten Umfang.

3.2. Vor vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Lizenzschein stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Dokumentation unter Eigentumsvorbehalt. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software. Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein.

3.3. Der Abonnent ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen.

3.4. Darüber hinaus ist der Abonnent ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

3.5. Der Abonnent ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

3.6. Verstößt der Abonnent gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an das EDICENTER zurück. In diesem Fall hat der Abonnent die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem EDICENTER auszuhändigen.

4. Pflichten des Abonnenten

4.1. Der Abonnent hat zu jeder Zeit für einen vertragsgemäßen Ablauf der Datenkommunikation zu sorgen, soweit das in seiner Macht steht. Insbesondere hat es der Abonnent zu unterlassen, unerwünschte Daten an das EDICENTER senden bzw. hochzuladen (z.B. Irrläufer oder Spam).

4.2. Der Abonnent ist für die Sicherung aller Daten verantwortlich. Der Verlust oder die Beschädigung von Daten gilt nicht als Sachschaden, es sei denn, es liegt ein Fall der Ziff. 8.4 S. 2 vor.

4.3. Der Abonnent sichert dem EDICENTER zu, dass er zur Nutzung und Übermittlung jeglichen im Rahmen der Dienstleistung übermittelten Datenmaterials berechtigt ist. Insbesondere wird er keine rechts- und sittenwidrigen Daten übermitteln.

4.4. Im Falle einer fehlenden Berechtigung des Abonnenten zur Nutzung des übermittelten Datenmaterials behält sich das EDICENTER das Recht vor, derartiges Datenmaterial nicht zu übermitteln oder aus dem Netz zu nehmen.

5. Zahlungsbedingungen; Preise; Verzug

5.1. Der Abonnent hat die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Gebühren für die Dienstleistung zu entrichten. Die Gebühren sind jährlich im Voraus fällig und nicht erstattungsfähig.

5.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung durch das EDICENTER ohne Abzug fällig.

5.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt ohne Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist das EDICENTER – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Mit Eintritt des Verzugs ist das EDICENTER berechtigt, eine Pauschale i.H.v. 40 EUR zu verlangen. Der Abonnent ist verpflichtet, im Verzugsfall die Inkasso-Kosten des EDICENTER zu tragen, soweit diese der Höhe nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen. Soweit das EDICENTER einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist es berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Abonnenten erheblich gesunken ist, kann das EDICENTER die weitere Vertragsausführung einstellen, bis der Abonnent seine Leistung vollständig bewirkt oder eine Bankbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit nach Wahl des EDICENTER gestellt hat. Das gilt insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug des Abonnenten, bei drohender Überschuldung oder wenn der Abonnent die Zahlung nach Eintritt des Zahlungsverzugs und einer schriftlichen Mahnung unter mindestens 14-tägiger Fristsetzung nicht bewirkt hat.

5.5. Der Abonnent ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

5.6. Das EDICENTER behält sich das Recht vor, die bestehenden Gebühren nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit in angemessenem Umfang zu ändern oder neue Zugangs- und Nutzungsgebühren für die Dienstleistung zu erheben. Die Ankündigung von Gebührenänderungen werden dem Abonnenten mindestens 60 Tage vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Abonnent nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Erhalt der Mitteilung ausdrücklich in Textform der Änderung, stimmt er hierdurch den geänderten Gebühren zu.

6. Vertragsdauer

6.1. Der Vertrag wird für die Laufzeit von zwei Jahren ab dem auf die Einrichtung der Verbindung zwischen dem EDICENTER und dem Abonnenten folgenden Monat abgeschlossen. Kündigt nicht eine der Parteien den Vertrag schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

6.2. Nach Ende der Vertragslaufzeit endet für beide Parteien die Pflicht zur Leistungserbringung. Sofern der Abonnent oder dessen EDI-Partner die Dienstleistung des EDICENTER auch nach Ende der Vertragslaufzeit in Anspruch nimmt, ist der Abonnent zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet.

6.3. Das EDICENTER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und die Möglichkeit des Abonnenten zur Nutzung der Dienstleistung ohne Vorankündigung technisch zu unterbinden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn der Abonnent eine wesentliche Vertragsverpflichtung (einschließlich zeitgerechter Zahlung der Gebühren) nachhaltig trotz Abmahnung unter angemessener Fristsetzung verletzt;
  • wenn über das Vermögen des Abonnenten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;

7. Mängelhaftung

7.1. Das EDICENTER haftet dafür, dass die Dienstleistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Brauchbarkeit demgegenüber aufheben oder erheblich mindern. Das EDICENTER haftet nicht für Beratungsleistungen, die über die Dienstleistung gem. Ziff. 2 hinausgehen.

7.2. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie auf nicht reproduzierbare Softwarefehler. Werden vom Abonnenten oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelhaftung.

7.3. Für Mängel der Leistung haftet das EDICENTER unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziff. 8 – nur, wenn der Abonnent EDICENTER im Fall von Mängeln durch den autorisierten Ansprechpartner unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich und detailliert informiert hat und der Besteller die Anweisungen des EDICENTER in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen befolgt hat.

7.4. Sollte der Mangel einer Dienstleistung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können, ist der Abonnent nur zur Minderung berechtigt, wobei ihm die Gebühren zu erstatten sind, welche sich auf die konkrete von der Leistungsstörung erfasste Leistung beziehen. Der Erstattungsbetrag ist dem Abonnenten insoweit gutzuschreiben.

7.5. Die vom EDICENTER überlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängel-ansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

Im Falle eines Mangels der Software sind die Rechte des Abonnenten auf Nacherfüllung beschränkt. Nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Abonnent das Recht, vom Vertrag zurücktreten oder zu mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist das EDICENTER unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

7.6. Mängelansprüche verjähren 12 Monate ab Leistungserbringung bzw. ab Lieferung des ersten Vervielfältigungsstücks der Software.

7.7. Der Abonnent ist verpflichtet, dem EDICENTER zur Mängelbeseitigung Zeit, Gelegenheit und Unterstützung durch Zurverfügungstellung notwendiger Angaben im Rahmen des Zumutbaren zu gewähren. Wird dem EDICENTER dies verweigert, ist es insoweit von der Mängelhaftung befreit.

8. Haftung

8.1. Der Abonnent hat für die bestimmungsgemäße Nutzung der Dienstleistungen zu sorgen, insbesondere Zugangspasswörter geheim zu halten und keine Daten zu übermitteln, die dem Zwecke der Dienstleistung zuwider laufen (wie z.B. Spam). Kosten für die unberechtigte Nutzung der Dienstleistung – auch durch Dritte – trägt der Abonnent. Der Abonnent stellt das EDICENTER von allen Ansprüchen Dritter aufgrund des rechtswidrigen, unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauchs der Dienstleistung, unzutreffender oder fehlender Angaben gegenüber dem EDICENTER oder der Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowie aus unerlaubter Handlung infolge dem EDICENTER übermittelter Angaben frei.

8.2 Das EDICENTER haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten aufgrund mangelhafter Datensicherung.

8.3. Das EDICENTER bemüht sich gemäß den technischen Möglichkeiten, die angebotene Leistung bestmöglich zu erbringen. Dem Abonnenten sind die allgemeinen Risiken von Online-Anwendungen, insbesondere des Datenverlustes, auch durch unberechtigte Einwirkung von außen, bekannt.

8.4. Schadensersatzansprüche des Abonnenten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.

8.5. Der Schadensersatz für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist sowohl auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein Fall der Ziff. 8.4 Satz 2 vorliegt.

8.6. Keine der Vertragsparteien haftet in Fällen höherer Gewalt.

9. Kommunikation

9.1. Die Kommunikation der Vertragsparteien untereinander im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung hat in Textform zu erfolgen.

9.2. Das EDICENTER ist ermächtigt, sämtlichen Schriftverkehr – einschließlich der Rechnungstellung – per Email abzuwickeln. Dateien können in gängigen  Datei-Formaten, z.B. PDF-Format (für Adobe-Acrobat-Reader), übermittelt werden.

9.3. Der Abonnent benennt bei Vertragsabschluss gegenüber dem EDICENTER einen Ansprechpartner unter Angabe deren Telefonnummer und Emailadresse, die dem EDICENTER als verbindlicher und autorisierter Ansprechpartner dient. Der Abonnent ist verpflichtet, dem EDICENTER jede Änderung des Ansprechpartners oder dessen Kommunikationsdaten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Für den Fall, dass das EDICENTER im Rahmen der Zurverfügungstellung der Dienstleistungen Zugang zu Dokumenten und Daten erhält, welche vom Abonnenten oder dem berechtigten Benutzer übersandt oder an diese übermittelt worden sind, ist das EDICENTER zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei der Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung hat das EDICENTER diejenige Sorgfalt anzuwenden, die das EDICENTER in kaufmännischen Angelegenheiten üblicherweise anzuwenden pflegt

10.2. Die Rechte des Abonnenten aus diesem Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

10.3. Das EDICENTER ist berechtigt, den Namen des Abonnenten nebst Kontaktadressen in Abonnentenverzeichnissen aufzuführen.

10.4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg.

10.5. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 1. Januar 2016

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