Zukünftig müssen alle Rechnungen ab 1000€ für die öffentliche Verwaltung (Auftraggeber) in elektronischer Form (XRechnung) übertragen werden.

Ab dem 27.11.2020 ist es für alle Lieferanten an den Bund Pflicht.

Die Richtlinien sind von Bundesland zu Bundesland erheblich unterschiedlich.

Die Struktur der XRechnung basiert auf XML.

Abbildung 1 Strukturabbildung (Koordinierungsstelle für IT-Standards 2019, Version 1.2.2., S. 19)

Hinter der XRechnung steht die Absicht eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit öffentlichen deutschen Verwaltungen. Der Standard wurde von Experten und Expertinnen aus Bund, Kommunen und Länder entwickelt (Koordinierungsstelle für IT-Standards). Aktuell ist die Version 1.2.2 gültig. Der Gültigkeitszeitraum gibt an, welche Version zu verwenden ist.

Die Einführung des Standards bringt allen Beteiligten wirtschaftliche Vorteile. Es erleichtert enorm die automatische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Die elektronischen Rechnungen werden via Peppol zugestellt. Peppol steht für Pan-European Public Procurement Online und wurde von der Europäischen Union entwickelt. Peppol soll helfen die Kommunikation zwischen Lieferanten und öffentlichen Verwaltungen (Auftraggebern) zu erleichtern.