Mit der Einführung des Rückverfolgbarkeitssystems für einige importierte Waren änderte sich in Russland seit 1. Juli 2021, dem Datum des neuen Gesetzes, nun so Einiges im Bereich der E-Rechnung.

War die Ausstellung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich bis dahin in Russland noch freiwillig, so müssen jetzt alle Unternehmen, die Produkte mit Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nach Russland importieren und dort verkaufen, dem Käufer verpflichtend eine E-Rechnung ausstellen. Denn beim Import wird diesen Produkten eine spezielle Registrierungsnummer zugeteilt, die dann bei jeder Transaktion kontrolliert werden kann. Zu solchen Waren zählen z.B. zahlreiche Elektrogeräte wie Kühl- und Gefrierschränke, Monitore, Projektoren, Waschmaschinen, Trockner, aber auch Kinderwagen und -sitze.

Die E-Rechnung wird in einem von der russischen Steuerbehörde vorgegebenen XML-Standard ausgestellt. Der Austausch erfolgt dann über einen autorisierten EDI-Provider. Das Dokument muss elektronisch signiert und für vier Jahre archiviert werden.

Digitalisierung der Buchhaltung

Die Digitalisierung der Buchhaltung schreitet weltweit stetig voran. In zahlreichen Ländern ist die Ausstellung von E-Rechnungen schon jetzt gesetzlich verpflichtend. Die Vorteile von elektronischen Rechnungen und der Automatisierung der Rechnungsstellung liegen auf der Hand, das sind unter anderem: mehr Transparenz, schnellere Transaktionsabwicklung, Fehlerreduktion oder bessere Kommunikation.

Die russischen Steuerbehörden arbeiten in den kommenden Jahren ebenfalls verstärkt an der Digitalisierung von Buchhaltungsunterlagen. Deswegen bleibt es spannend, was sich dort in diesem Bereich demnächst tut und welche gesetzliche Grundlagen dafür noch geschaffen werden.

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