Elektronische Rechnungsstellung ist ein Thema, das in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat und bereits in zahlreichen Ländern mit einer Reihe neuer Gesetze verpflichtend umgesetzt wurde oder in den kommenden Jahren geplant ist.
Frankreich gehört dabei zu den Ländern, die E-Invoicing sowohl in B2G, als auch im B2B-Bereich umsetzen möchten. So sind alle französischen Unternehmen, die eine öffentliche Behörde beliefern, bereits seit einiger Zeit verpflichtet, eine elektronische Rechnung über Chorus Pro – das nationale Rechnungsportal – auszustellen. Seit 15. September 2021 steht es außerdem fest, dass nach und nach auch für alle Transaktionen zwischen Geschäftskunden, also im B2B-Bereich, die elektronische Rechnung zur Pflicht wird. Der Plan für die Umsetzung sieht vor, dass bis Anfang 2026 auch die kleinsten Unternehmen in der Lage sein müssen, E-Rechnungen auszustellen.
Die elektronischen Rechnungen in Frankreich müssen laut der Gesetzgebung folgenden Standards entsprechen: UBL 2.1 oder Faktur-X gemäß EN 16931. Für die Zustellung wurde ein „Y-Ansatz“ geschaffen. Dabei steht den Unternehmen frei, ob der Austausch direkt über eine öffentliche Plattform oder über private zertifizierte Anbieter/Plattformen wie z.B. EDI-Dienstleister, erfolgt. Das bietet den Unternehmen zahlreiche Vorteile, u.a. freie Dienstleister-Auswahl und die Flexibilität bei der Ausführung.
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