Bereits seit Juli 2021 gilt die neue Mehrwertsteuerregelung für den grenzüberschreitenden Online-Handel. Diese Umsatzsteuerreform kam im Rahmen des „Digitalpakets“ der EU und als Reaktion auf den stetig wachsenden grenzüberschreitenden Online-Handel.

Nach der bisherigen „Versandhandelsregelung“ im B2C-Bereich fiel die Mehrwertsteuer im Inland an, es sei denn eine je nach Land festgelegte Netto-Umsatzlieferschwelle wurde überschritten.

Die neue Fernverkaufsregelung verpflichtet die Unternehmen beim Verkauf von Waren, digitalen Inhalten oder Erbringung von Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer in der EU bereits ab einer Lieferschwelle von 10.000 Euro die Mehrwertsteuer im Zielland (also im Mitgliedsstaat, wo der Kunde ansässig ist) zu entrichten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zum Beispiel Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Antiquitäten, Fahrzeuge etc.

Die Folgen der neuen Mehrwertsteuerregelung sind, dass sich die Unternehmen nun im Zielland auch steuerlich registrieren und eine entsprechende Steuer-ID beantragen müssen. Das ist eine bürokratische Hürde, die für viele Händler nicht mehr einfach zu stemmen wäre. Um dieses Abführsystem zu vereinfachen, wurde ein One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) eingeführt. Demnach können sich Online-Händler auch in ihrem Wohnsitzland an einer zentralen Stelle registrieren und ihre Umsätze aus den Verkäufen im Ausland zusätzlich in einer gesonderten Steuererklärung vierteljährlich deklarieren. Wichtig ist also, dass beim Warenverkauf ins Ausland unbedingt die jeweilige Steuer des Ziellandes im Onlineshop oder auf den Marktplätzen richtig ausgewiesen wird.

Der Online-Handel boomt, die Grenzen verwischen und die Menschen kaufen vermehrt international ein. Die Händler greifen daher oft auf Dropshipping-Anbieter zurück, die für sie zum Beispiel die komplette Logistik übernehmen. Wie können die Online-Händler dann noch den Überblick behalten? Der elektronische Datenaustausch kann dabei helfen. Lesen mehr in unserem Beitrag „Das perfekte Zusammenspiel zwischen EDI und E-Commerce“.

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