Nicht ohne Grund gibt es Befürchtungen, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werde das Anfertigen (nicht erst das Veröffentlichen!) von Fotos zum Zwecke des Journalismus und der Kunst massiv beeinträchtigen. Das OLG Köln verneint dies nun im Kern, setzt dem Datenschutz hier also zugunsten der Meinungs- und Kunstfreiheit gewisse Grenzen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-und-Fotografie-OLG-Koeln-schafft-etwas-Klarheit-4092556.html

Das lässt hoffen, ist aber sicher noch nicht das letzte juristische Wort.