Die Digitalisierungsprozesse im Rechnungswesen gehen voran. Mit der neuen GoBD 2019 wurde auch die gesetzliche Lage an die zunehmende Digitalisierung angepasst. Die Neufassung der GoBD erlaubt nun das mobile Scannen von Belegen – das Abfotografieren mit einem Smartphone, das betrifft auch die im Ausland entstandenen Belege. Das Speichern von Belegen in der Cloud ist ebenfalls möglich. Die Unternehmen bekommen somit mehr Chancen, die wichtigsten Bereiche der Finanzbuchhaltung rechtskonform zu digitalisieren.

Quellen:
BMF, Haufe

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