Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 1. Juni 2004, Stand 1. Januar 2012
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung von Anwendersoftware, nachstehend „Software“ genannt, durch die EDICENTER GmbH (im folgenden „EDICENTER“).
§ 1 Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Bedingungen von EDICENTER abweichende Bedingungen des Anwenders werden nicht anerkannt, es sei denn, EDICenter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn EDICenter in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorstehenden Bedingungen abweichender Bedingungen des Anwenders die Software vorbehaltlos an den Anwender ausliefert.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen EDICENTER und dem Anwender zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen worden sind, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen i.S.d. §§ 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Software wird dem Anwender zur Verfügung gestellt.
2. Weitere Leistungen von EDICENTER, insbesondere die Installation der Software und deren Pflege, sind individuell zu vereinbaren. Sofern EDICENTER die Software installiert, überprüft EDICENTER hierbei, ob das vom Anwender zur Verfügung gestellte Computersystem (CS) den Anforderungen an eine langjährige Datensicherung genügt und wird dem Anwender gegebenenfalls einen Änderungsbedarf anzeigen.
§ 3 Mitwirkung des Anwenders
1. Der Anwender wird EDICENTER unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Der Anwender wird insbesondere rechtzeitig einen für die Erteilung verbindlicher Angaben zu organisatorischen Fragen zuständigen und verantwortlichen Gesprächspartner zu benennen.
2. Der Anwender trägt den Mehraufwand, der EDICENTER dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, nachträglicher berichtigter oder lückenhafter Angaben des Anwenders wiederholt werden müssen. Der Anwender sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt einer Programmübergabe fachkundiges, in der Bedienung der Geräte und der Software geschultes Personal zur Verfügung steht.
3. Der Anwender hält die ihm übergebenen Dokumentationsunterlagen sowie mitgeteilte Änderungen oder sonstige die Leistungen unter § 2 Abs.1 betreffende Mitteilungen auf dem neuesten Stand und archiviert sie.
4. Der Anwender ist damit einverstanden, dass von EDICENTER personenbezogene Daten i.S.d. Datenschutzgesetzes gespeichert oder verarbeitet werden, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Standardanwendersoftwareüberlassungsvertrages erforderlich ist.
§ 4 Nutzungsumfang
1. Der Anwender erhält das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die von EDICENTER überlassene Software nebst Programmunterlagen i.V.m. einem bestimmten, im Vertrag näher bezeichneten CS selbst zu nutzen. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachbenutzung ist nicht zulässig. Änderungen, Erweiterungen, oder sonstige Eingriffe jeglicher Art in die Software sind< dem Anwender nicht gestattet. EDICENTER ist zur Durchführung derartiger Maßnahmen zum Zweck der Vertragserfüllung berechtigt und verpflichtet. Dem Anwender ist es untersagt, aus der Software die Quellcodes zu entwickeln.
2. Für jedes CS, auf dem die Software benutzt werden soll, ist eine gesonderte Lizenz erforderlich. Das für ein bestimmtes CS gewährte Nutzungsrecht gilt jedoch vorübergehend auch für die Nutzung auf einem anderen CS, wenn dies wegen eines störungsbedingten Ausfalls des bestimmten CS notwendig wird. Will der Anwender das CS endgültig wechseln, z.B. erneuern, so ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass das neue CS den Anforderungen des Programms genügt. In Zweifelsfällen hat der Anwender Rücksprache mit EDICENTER zu halten.
3. Alle Rechte an den Programmen und Dokumentationen – im Original oder in Kopie – bleiben bei EDICENTER, insbes. das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Vervielfältigung. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, insbes. die Weitergabe eines Programms oder von Programmunterlagen an Dritte ist dem Anwender nicht gestattet.
4. Das Anfertigen von Kopien oder andere Vervielfältigungen der überlassenen Software oder Unterlagen ist ausschließlich für den internen Gebrauch, insb. zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Der Anwender wird alle Informationen über die Programme, die verwendeten Methoden und Verfahren sowie die Lizenzsoftware betreffenden Unterlagen vertraulich behandeln und alle nötigen Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern. Bei Nutzungsende ist die überlassene Software nebst Unterlagen einschl. angefertigter Duplikate vom Anwender unaufgefordert an EDICENTER zurückzugeben bzw. zu vernichten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütungen werden gemäß den im Auftragsschein aufgeführten Preisen berechnet. Sonstige, nicht im Auftragsschein festgelegte Leistungen werden mit dem vereinbarten Tagessatz berechnet.
2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Gegen Forderungen von EDICENTER kann nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3. Im Fall des Zahlungsverzugs kann EDICENTER Zinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend machen. Die gesetzlichen Rechte von EDICENTER bezüglich Rücktritt oder Schadensersatz bleibt unberührt.
§ 6 Leistungsfristen
1. Der Beginn der von EDICENTER angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang aller vom Anwender zu beschaffenden Unterlagen sowie der Leistung einer vereinbarten Anzahlung voraus.
2. Höhere Gewalt, Streiks, ungünstige Witterungsverhältnisse, sowie sonstige Ereignisse, die zur Lieferverzögerung führen, ohne dass EDICENTER dies zu vertreten hat, verlängern eine vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Soweit aufgrund der vorgenannten Umstände die Lieferung unmöglich wird, ist EDICENTER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anwender wird unverzüglich von den Umständen und der voraussichtlichen Dauer der Lieferverzögerung nach Satz 1, bzw. dem Rücktritt nach Satz 2 informiert. Gegenleistungen des Anwenders werden im Fall des Rücktritts unverzüglich erstattet. Ein Schadensersatz entsteht dem Anwender hieraus nicht.
§ 7 Abnahme und Mängelhaftung
1. Von EDICENTER entwickelte Programme gelten als vom Auftraggeber übernommen, wenn dieser nicht binnen einer Woche nach Übergabe schriftlich Mängel geltend macht.
2. Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung haftet EDICENTER unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich § 7.6 und § 8 - nur, wenn der Anwender EDICENTER im Fall Mängeln, die ohne eingehende Untersuchung hätten entdeckt werden können, innerhalb von 10 Tagen, in allen anderen Fällen unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich informiert hat und der Anwender die Anweisungen von EDICENTER in Bezug auf die Inbetriebnahme, den Gebrauch und die Wartung des gelieferten Programms befolgt hat, und seinen Obliegenheiten nachgekommen ist, und die angegebenen Wartungsintervalle eingehalten hat. Die Regelung des § 377 HGB bleibt unberührt.
3. Kann bei einer Überprüfung durch EDICENTER der Mangel nicht festgestellt werden, so trägt der Anwender die Kosten der Prüfung. Gleiches gilt sofern die Störung auf fehlerhaftem Gebrauch des Programms oder einem sonstigen Umstand beruht, den EDICENTER nicht zu vertreten hat.
4. Die Mängelhaftung entfällt hinsichtlich solcher Software oder Programmteile, die vom Anwender oder einem Dritten geändert wurden.
5. Die Wahl, ob Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet wird, obliegt EDICENTER.
6. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hat der Anwender das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn EDICENTER – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung des mangelhaften Programms fruchtlos verstreichen lässt. Liegt lediglich ein unerheblicher Mangel vor, welcher sich nicht wesentlich auf die Nutzbarkeit des Programms auswirkt, hat der Anwender allein das Recht zur Minderung des Kaufpreises. In all den andern Fällen ist das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz ausgeschlossen.
7. Alle Ansprüche des Anwenders – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren innerhalb von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Programms an.
§ 8 Haftung
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen seitens EDICENTER, auch in Bezug auf ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Für Schäden, die auftreten können, wenn und soweit der Anwender den Anweisungen und Warnungen von EDICENTER nicht Folge geleistet hat, insbesondere es unterlassen hat, seinen individualvertraglich vereinbar-ten Obliegenheiten nachzukommen oder Personal eingesetzt hat, das für die Arbeiten mit der Software von EDICENTER nicht qualifiziert ist, ist EDICENTER nicht verantwortlich. Der Anwender erklärt sich damit einverstanden, EDICENTER von allen hieraus möglicherweise resultierenden Forderungen, Haftungsfällen und Schadensersatzansprüchen freizuhalten.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von EDICENTER Erfüllungsort und Gerichtsstand.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Die AGB können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: AGB-Download






