| GDPdU On all issues related to the principles of data Access and the verifiability of digital documents (GDPdU pursuant to German taxation laws), please consult with our partner XABAAR | |
| ENGLISCHE ÜBERSETZUNG FEHLT HIER! Begriffe wie "GDPdU". "elektronische Archivierung" und "digitale Signatur" sind seit Jahren in der EDI-Branche in aller Munde, doch kaum jemand weiß genau, was sich dahinter verbirgt und was der Gesetzgeber verlangt. GDPdU steht für "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen". Es handelt sich um eine Ausführungsbestimmung zu einem Gesetz, der so genannten Abgabenordnung (AO). Darin wird im Kern geregelt, dass und wie "steuerlich relevante" Daten zu Prüfungszwecken aufzubewahren, also zu archivieren sind (elektronische Archivierung/digitale Archivierung). |
Eine weitere wichtige Rolle bei der Frage der Aufbewahrung von EDI-Dateien spielt das Umsatzsteuergesetz (UStG). Die komplexen rechtlichen Zusammenhänge können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Wir beraten Sie gerne in dem Umfang, wie es uns gesetztlich erlaubt ist (gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz vom 1. Juli 2008 und anderen Bestimmungen). Ebenfalls im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt sind Fragen der digitalen Signatur und der so genannten Sammel-Rechnungsliste. Auch hierfür haben wir selbstverständlich maßgeschneiderte Lösungen für Sie parat. Rufen Sie uns an: Tel. 0821 24659-0 |








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